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Wir suchen Mitarbeitende

m/w/d.


Sie sind Tierfan und suchen Arbeit?


Fragen Sie bitte in der für Sie zuständigen Arbeitsagentur nach, ob Sie für eine Zusammenarbeit mit uns in Frage kommen könnten.


Wir freuen uns auf Sie.

Für die Mitarbeit in unserem Tierheim müssen Interessenten entsprechend ausgebildet sein.


Da wir auch mit gefährlichen Hunden arbeiten, bedarf es des Nachweises der Sachkunde (Sachkundeprüfung als Qualifikationsnachweis) nach § 11 Tierschutzgesetz (TierSchG).


In den Nummern dieses Paragraphen werden verschiedene sogenannte Erlaubnistatbestände aufgeführt.

Eine Erlaubnis brauchen Sie zum Beispiel für die Haltung und den Umgang mit Tieren in einem Tierheim oder einer tierheimähnlichen Einrichtung, für das Vermitteln von Tieren aus dem Ausland, die gewerbsmäßige Zucht, das Betreiben einer Tierpension oder für die Tätigkeit als Hundetrainer.


Zur Sachkunde gehören:

  • Interpretation unterschiedlichen Hundeverhaltens
  • Analyse von Verhaltenssequenzen
  • Annäherung an Problemhunde
  • Sicherheitsmaßnahmen
  • Spezielle Hilfsmittel und deren Einsatz usw.






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